Anträge auf Förderung von Projekten Dritter durch die Stiftung Polytechnische GesellschaftDie Stiftung Polytechnische Gesellschaft Frankfurt am Main hat zum 1. Februar 2010 ihr Antragswesen umgestellt. Über eingehende Anträge auf Förderung Dritter wird ab dem 1. Februar 2010 nicht mehr laufend entschieden, sondern an drei festen Terminen im Jahr.
Fristen für 2010/11:
• Antragseingang vom 16. April 2010 bis zum 15. September 2010: Beschlussfassung am 28. Oktober 2010
• Antragseingang vom 16. Septmeber 2010 bis zum 31. Januar 2011: Beschlussfassung im März 2011
• Antragseingang vom 1. Februar 2011 bis zum 30. April 2011: Beschlussfassung im Juni 2011
Die Antragstellung erfolgt ab dem 1. Februar 2010
nicht mehr formlos, sondern mit Hilfe des Formulars „
Antrag auf Förderung“, das auf dieser Seite zum Download bereit steht. Anträge können bevorzugt per E-Mail oder auch postalisch eingereicht werden. Wie bislang haben alle Antragsteller die Möglichkeit, die Antragsfähigkeit ihres Vorhabens per formloser schriftlicher Voranfrage (gerne per E-Mail) prüfen zu lassen. Wir empfehlen allen Antragstellern, sich vor der Voranfrage bzw. der Antragstellung unsere „
Richtlinie für Förderanträge Dritter“ durchzulesen.
Projektleitung Antragswesen: Daphne Lipp,
lipp@sptg.de, 069-838306-18
Download:
Formular „Antrag auf Förderung“ (doc)